Inklusion / Beauftragter für Menschen mit Behinderung
Aufgabenbereich und Arbeitsweise
Am 26.03.2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert. Die in der Konvention festgelegten Ansprüche auf gleichberechtigte Teilhabe und eine inklusive Gestaltung der Gesellschaft sind damit verbindlich und die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden als allgemeine Menschenrechte anerkannt. Die schrittweise Umsetzung der Konvention stellt eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft dar.
Die Stadt Jena geht vom weit gefassten Inklusionsbegriff aus, der die Teilhabe und Partizipation aller Bürger/-innen anstrebt.
Die Sozialplanung besitzt durch ihre integrierende und fachübergreifende Arbeitsweise das Potential zur Schaffung einer bedarfsgerechten Infrastruktur für alle Bürger/-innen als auch zur Entwicklung von Strategien, Projekten und Maßnahmen für ein inklusives Gemeinwesen.
Inklusion ist eine wichtige Querschnittsaufgabe auch bei allen anderen Planungen in der Stadt Jena, sei es im Bereich Migration und Integration, der Stadtplanung sowie bei der Erstellung von Planungsdokumenten wie der Armutspräventionsstrategie oder den Empfehlungen zum 2. Bildungsbericht.
Aktionsplan „Inklusives Jena“
Das Kernstück der städtischen Inklusionsplanung bildet der Aktionsplan „Inklusives Jena“.
Grundlage für den Aktionsplans „Inklusives Jena“ ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), die durch die Bundesrepublik am 30.03.2007 unterzeichnet und vom Deutschen Bundestag am 04.12.2008 beschlossen wurde. Seit 2009 ist das Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich.
Der Aktionsplan „Inklusives Jena“ wurde am 15.03.2017 einstimmig vom Stadtrat beschlossen. Er wurde maßgeblich vom Beirat für Menschen mit Behinderungen unter Beteiligung von Träger/-innen, Politik, Verwaltung sowie Bürger/-innen erstellt.
Im Mittelpunkt stehen der weitere Ausbau der Barrierefreiheit in der Stadt Jena als auch die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Teilhabe und Teilnahme an der Gesellschaft zu eröffnen, aber auch existierende Barrieren zu beseitigen, die einer Umsetzung der UN-BRK entgegenstehen.
Schwerpunkte bilden Maßnahmen in den Bereichen:
- Bauen
- Wohnen
- Mobilität
- Bildung und Ausbildung
- Gesundheit und Pflege
- Arbeit und Beschäftigung
- Kultur
- Freizeit und Sport.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Jena begleitet den Umsetzungsprozess des Aktionsplans.
Struktur und Gremien
Beirat für Menschen mit Behinderungen
Der Beirat ist eine selbstständige und konfessionell sowie parteipolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen der Stadt Jena. Zu seinen Aufgaben gehört u. a. die Umsetzung des Aktionsplans „Inklusives Jena“.
Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV)
Ziel des GPV ist die Sicherstellung bedarfsgerechter Hilfen für psychisch erkrankte Menschen.