Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Familienleitfaden

Jena bietet nicht nur eine vielfältige Bildungslandschaft, sondern auch ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot für Familien. Dieser Leitfaden begleitet Sie durch alle wichtigen Themen rund um Bildung und Beratung in Jena.

Familien-App Thüringen (Neu ab 01.05.2025)

Thüringen hat viel für Familien zu bieten. Dabei ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten. Mit der App ist es so einfach wie noch nie, die passenden Angebote für jeden Bedarf zu finden. Die Familien-App bündelt eine große Auswahl an Bildungs- und Beratungsangeboten, Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen und Ausflugszielen in ganz Thüringen und erspart damit die Suche auf vielen unterschiedlichen Plattformen.

Weitere Infos erhalten Sie unter der Internetseite der Thüringer Familien-App.

Rechtliche Grundlagen

Sobald Sie als berufstätige Frau schwanger sind, gelten für Sie eine Reihe von Schutzbestimmungen. Die letzten sechs Wochen vor der Geburt brauchen Sie als werdende Mutter nicht zu arbeiten. Ein generelles Beschäftigungsverbot besteht acht Wochen bzw. bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung.

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle in einem Arbeitsverhältnis stehenden Frauen. Sobald Ihre Schwangerschaft festgestellt wurde, sollten Sie diese und den voraussichtlichen Geburtstermin Ihrem Arbeitgeber mitteilen.

Weitere Infos erhalten Sie beim Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Anspruch auf Elternzeit haben Eltern, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen. Während der Elternzeit genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. 

Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt, sofern das bestehende Arbeitsverhältnis dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt. Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit nach den Verordnungen des Bundes und der Länder.

Weitere Infos erhalten Sie beim Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Durch die Vaterschaftsfeststellung wird die Abstammung eines Kindes bestimmt. Daraus ergeben sich umfangreiche Rechte und Pflichten des Vaters für das Kind wie zum Beispiel Erziehung, Aufenthaltsbestimmung, wirtschaftliche Fürsorge, Pflege und schulische Angelegenheiten.

Der Vater eines Kindes im juristischen Sinne ist der Mann,

  • der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  • der die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter unter öffentlicher Beurkundung anerkannt hat oder
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann bei jedem Jugendamt, Notar, im Amtsgericht oder Standesamt vorgenommen werden. Dies ist auch bereits vor Geburt des Kindes möglich.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite Vaterschaftsfeststellung / Vaterschaftsanerkennung.

Neben dem Wunsch, für ein gemeinsames Kind da zu sein, haben Eltern auch die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen (Personensorge, Vermögenssorge). Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht, wenn:

  • die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind,
  • die Eltern nach der Geburt einander heiraten,
  • die nicht miteinander verheirateten Eltern erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung) oder
  • das Familiengericht den Eltern, die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

Die Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann beim Jugendamt oder beim Notar erfolgen. Sie kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden. Das Jugendamt berät und unterstützt Sie gern, bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für das Wahrnehmen der elterlichen Sorge.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite Sorgeerklärung - gemeinsames Sorgerecht.

Das Umgangsrecht regelt den Anspruch auf Kontakt eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und jedes Elternteils mit dem Kind. Für eine ungestörte Entwicklung des Kindes bedarf es des regelmäßigen Umgangs mit beiden Elternteilen aber auch mit anderen Personen (Großeltern, Geschwister, andere enge Bezugspersonen), die ihm besonders nahestehen, sofern der Umgang dem Wohl des Kindes entspricht.

Ein umgangsberechtigter Elternteil ist zum Umgang verpflichtet. Das Kind selbst hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Getrenntlebende Eltern sind grundsätzlich frei darin, einvernehmlich einen Umgangsmodus festzulegen.

Weitere Infos erhalten Sie beim Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bei Trennung der Eltern und (Wieder-)Heirat des Elternteils, bei dem das Kind lebt, kann dem Kind unter bestimmten Voraussetzungen der neue Ehename erteilt werden. Gleiches gilt bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Bei der Scheidung einer Ehe oder bei Tod des Ehepartners wird der Ehename fortgesetzt, jedoch können die Ehegatten aus diesem Anlass ihren Namen durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ändern. Fragen zum ausländischen Recht sind mit dem Standesamt abzuklären.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite Namensänderung - Nachnamen ändern.

Unterhaltsansprüche bestehen ab Geburt des Kindes. Für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt werden, um Unterhalt geltend machen zu können. Auch bei gemeinsamer Sorge kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Unterhaltsforderungen gegen den anderen Elternteil geltend machen und ggf. einklagen.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite Unterhalt beantragen - Kindesunterhalt.

Auf Antrag, insbesondere zur Beratung und Unterstützung unverheirateter Elternteile nach der Geburt, kann beim Jugendamt eine Beistandschaft für das Kind eingerichtet werden. Der Beistand hilft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes und bei der Vaterschaftsfeststellung.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite Beistandschaft.

Finanzielle Hilfen

Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind ohne Beschäftigung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
  • Sie haben sich online über den Digitalen Service oder bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet.
  • Sie suchen eine Stelle, die versicherungspflichtig ist. Dabei arbeiten Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit zusammen.
  • Sie erfüllen die Anwartschaftszeit.

"Arbeitsuchend" melden Sie sich am besten sofort, jedoch spätestens 3 Monate, bevor Ihre Beschäftigung endet. Erfahren Sie kurzfristig, dass Sie Ihre Arbeitsstelle voraussichtlich verlieren, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend. Wenn Sie sich zu spät arbeitsuchend melden, können Ihnen finanzielle Nachteile entstehen. Bitte beachten Sie: Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.

Für die Beratung von Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) für Bürger/-innen der Stadt Jena ist jenarbeit - das Jobcenter der Stadt Jena zuständig. Die Leistungen umfassen u. a. die Eingliederung in Arbeit, die finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Übernahme der tatsächlich angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Das Bürgergeld wird, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, zeitlich unbegrenzt gewährt.

Weitere Infos erhalten Sie unter der Dienstleistungsseite Bürgergeld - Beratung und Antrag.

BAföG-Leistungen können sowohl für die Zeit einer Schulausbildung als auch eines Studiums gewährt werden.

Schüler/-innen brauchen die erhaltenen Leistungen nicht zurückzuzahlen. Studierende dagegen erhalten die Hälfte der Leistungen als Zuschuss, die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gewährt.

Die Höhe der BAföG-Leistung richtet sich nach dem Bedarf und hängt von ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen und denen ihrer Eltern ab, da diese bis zum Abschluss der Erstausbildung eine Unterhaltsverpflichtung haben. Anträge und Informationen erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung.

Auszubildende, die während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist, sowie Teilnehmer/-innen an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Art der Unterbringung, der Höhe der Ausbildungsvergütung des Auszubildenden und dem Jahreseinkommen der Eltern und des Ehegatten bzw. Lebenspartners. Die Antragstellung erfolgt bei der Agentur für Arbeit.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.

Während der Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) erhalten Frauen finanzielle Leistungen. Zu beantragen ist das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber.

Weitere Infos erhalten Sie beim Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Beim Ehegattenunterhalt ist zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt zu unterscheiden. Für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung soll der Trennungsunterhalt die finanzielle Absicherung beider Partner gewährleisten. Ist die Scheidung rechtskräftig, so kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt müssen zum Zeitpunkt der Scheidung besondere Gründe vorliegen.

Diese Ansprüche bestehen bei der Trennung einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht. Zu Art und Umfang möglicher Ansprüche sollten Sie sich frühzeitig von einem kompetenten Rechtsbeistand beraten lassen.

Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Dessen Höhe richtet sich dabei nach dem Mindestunterhalt. Eine Höchstbezugsdauer gibt es nicht.

Weitere Infos erhalten Sie unter der Dienstleistungsseite Unterhaltsvorschuss beantragen.

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig an alle Familien gezahlt. Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, darüber hinaus für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, bzw. für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Familienkasse.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite der Familienkasse der Agentur für Arbeit.

Der Kinderzuschlag wird Eltern mit einem niedrigen Einkommen gewährt, die zwar ihren eigenen Bedarf grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn sie für diese Kinder Kindergeld beziehen und

  • das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen der letzten 6 Monate der Eltern die Mindesteinkommengrenze für Elternpaare (900 €) bzw. für Alleinerziehende (600 €) erreichen,
  • der Bedarf der Familie durch das zur Verfügung stehende Einkommen und die Zahlung von Kinderzuschlag sowie eventuell zustehendem Wohngeld gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Bürgergeld besteht.

Ob und in welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, wird für jede Familie individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab - vorallem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite der Familienkasse der Agentur für Arbeit.

Leistungen des Arbeitgebers

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen einen Zuschuss für die Betreuung Ihres Kindes zahlt. Damit erhöht sich nicht nur das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer/-innen; auch der Arbeitgeber muss für diesen Zuschuss weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Gemäß § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz (EStG) sind zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindertagesstätten oder vergleichbaren Einrichtungen lohnsteuer- und damit sozialversicherungsfrei.

Weitere Infos erhalten Sie beim Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Förderung durch die Agentur für Arbeit Jena und jenarbeit

Die Agentur für Arbeit Jena kann den Zuschuss für zusätzliche Kinderbetreuungskosten übernehmen, wenn die Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer beitragspflichtigen Beschäftigung beendet wird und die Arbeitszeiten nicht vereinbar mit den Betreuungszeiten der Kindertagesstätten oder des Ortes sind. Gefördert werden arbeitslose Frauen und Männer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I, die wegen der Arbeitsaufnahme auf die zusätzliche Betreuung der Kinder angewiesen sind, insbesondere Alleinerziehende.

Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können zum Erhalt des Arbeitsplatzes diesen Zuschuss erhalten (z. B. beim Wiedereinstieg in den Beruf). Die Höhe und die Dauer des Zuschusses richten sich nach dem Einzelfall. Die Antragstellung muss vor der Arbeitsaufnahme erfolgen. Weiterhin können Kosten, die während der Teilnahme an einer Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, übernommen werden. Betreuungskosten im Sinne der Arbeitsförderung sind Kiga-Gebühren, Kosten für eine Tagesmutter oder Aufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn oder Verwandten.

Weitere Infos erhalten Sie unter der Dienstleistungsseite Bürgergeld - Beratung und Antrag.

Finanzielle Hilfen bei Kiga-Gebühren und Elternentgelten

Es besteht die Möglichkeit, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien ganz oder teilweise von den Kitagebühren- bzw. entgelten befreit werden. Zu beantragen ist die Übernahme der Kinderbetreuungskosten im Fachdienst Bürgerdienste im Familienservice.

Weitere Infos erhalten Sie unter der Dienstleistungsseite Kigagebühren und Elternentgelt - Übernahme.

Wenn Sie, beziehungsweise Ihre Kinder:

  • leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Bürgergeld oder Sozialgeld) sind oder
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach AsylbLG oder
  • Wohngeld oder
  • den Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen,

dann haben Ihre Kinder Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Das gilt z. B. für Klassenfahrten, Schulausflüge, Lernförderung, Mittagessen, Schulbedarf oder weitere Kultur- und Freizeitthemen.

Weitere Infos erhalten Sie auf den Dienstleistungsseiten Bildungs- und Teilhabepaket für Wohngeld & Sozialhilfeempfänger und für Empfänger von Bürgergeld.

Die Stiftung HandinHand kann Kindern, Schwangeren und Familien, die sich in einer Notsituation befinden, mit einer individuellen finanziellen Zuwendung helfen. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Konflikt- und Sozialberatung für Schwangere und Familien.

Stirbt Ihr Ehepartner, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben. Verlieren Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil, können Sie eine Waisenrente bekommen. Geschiedene, die ein minderjähriges Kind erziehen, können beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. Hier hilft die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen. Eingetragene Lebenspartner haben ebenfalls Anspruch auf diese Leistungen, wenn Sie die jeweiligen Voraussetzungen - übertragen auf ihre Partnerschaft - erfüllen.

Eine Hinterbliebenenrente müssen Sie beantragen. Diese wird rückwirkend für bis zu zwölf Monate gezahlt. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Berücksichtigung und steuerliche Vergünstigungen bei Kindern

Für die steuerlichen Vergünstigungen werden berücksichtigt:

  • leibliche Kinder,
  • Adoptivkinder,
  • Pflegekinder

Stiefeltern oder Großeltern haben keinen eigenen Anspruch auf die Freibeträge für Kinder, können aber die Übertragung unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt beantragen.

Weitere Infos erhalten Sie in Ihrem zuständigen Finanzamt.

Kinderfreibetrag

Es gibt zwei Freibeträge für ein Kind:

  • den Kinderfreibetrag für die Abdeckung der materiellen Grundbedürfnisse des Kindes und
  • den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Mit den Freibeträgen für Kinder sind alle Aufwendungen für Unterhalt und Erziehung abgegolten. Die Freibeträge stehen jedem Elternteil zu, in dessen Haushalt das Kind lebt und kommen nur zum Ansatz, sofern die hieraus entstehende Steuerentlastung höher ist als das erhaltene Kindergeld. Ob Kindergeld oder Freibeträge günstiger sind, prüft das Finanzamt automatisch.

Ausbildungsfreibetrag

Befindet sich ein volljähriges Kind im Studium oder einer Ausbildung, wohnt nicht mehr bei den Eltern und wird von diesen finanziell untersützt, können die Eltern den Ausbildungsfreibetrag in der Steuererklärung geltend machen.

Für Kinder, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind (also ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben), gelten gesonderte Regelungen zur Geltendmachung des Freibetrages.

Kinderbetreuungskosten

Für Kinder bis 14 Jahre können Eltern Betreuungskosten geltend machen. Darunter fallen Kosten für Kigas, Horte oder Tagespflegepersonen. Das Finanzamt berücksichtigt dabei nur die reine Betreuungsleistung, nicht etwa die Verpflegung. Nicht begünstigt sind Aufwendungen für Unterricht, sportliche oder andere Freizeitvergnügungen. Auch die Kosten für Au-pairs und Babysitter können abgesetzt werden.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehenden in Steuerklasse II steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 1908 € pro Jahr für das erste Kind zu. Für jedes weitere Kind erhält man 240 €. Ist ein Kind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei mehreren Steuerzahlern gemeldet, dann erhält derjenige den Entlastungsbetrag, der das Kindergeld bezieht.

Unterhaltsaufwendungen an Kinder

Aufwendung für den Unterhalt und für die Berufsausbildung des Kindes können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn das Kind gesetzlich unterhaltsberechtigt und bedürftig ist. Der Steuerpflichtige muss die geleisteten Unterhaltszahlungen nachweisen.

Schulgeld für Kinder

Besucht das Kind eine Privatschule innerhalb Deutschlands oder einem anderen EU-Land, können die Eltern Teile des Schulgeldes als Sonderausgaben geltend machen. Darunter fällt aber nicht der Betrag, den die Eltern für Unterkunft, Betreuung und Verpflegung zahlen.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite des Freistaats Thüringen.

Beratung

Den Familieninformationspunkt (kurz FiP) finden Sie im Team Familienservice des Fachdienstes Bürgerdienste der Stadt Jena.

Das FiP kann u. a. zu Kita- und Hortgebühren, Elterngeld, Schüler-BAföG beraten. Im Mittelpunkt steht die Vermittlung zu Kontakten und Ansprechpartnern der vielfältigen Jenaer Trägerlandschaft zum Thema rund um die Familie.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite Familienberatung im FamilienInformationsPunkt.

Erstbesuchsdienst

Um den frischgebackenen Eltern ein wenig Starthilfe zu leisten und um die neuen Jenaer Erdenbürger zu begrüßen, hat die Stadt einen Erstbesuchsdienst für alle Neugeborenen und deren Eltern eingerichtet. Mit einem Begrüßungsschreiben des Oberbürgermeisters erhalten Eltern das Angebot eines Willkommensbesuches, um Sie frühzeitig über die örtlichen Möglichkeiten und Maßnahmen zu informieren, die den Familienalltag und das Familienleben unterstützen und erleichtern können.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite Willkommensbesuch bei Eltern von Neugeborenen.

Familienzentrum mit Familienservice

Im Familienzentrum mit Familienservice finden werdende Eltern, Familien und Kinder ein breitgefächertes und generationsübergreifendes Angebot. Neben vielfältigen Informationsveranstaltungen, Kurs- und offenen Angeboten stehen die Mitarbeitenden auch beratend und unterstützend bei allen Fragen zur Erziehung, zur Bewältigung des Alltags und der Lösung individueller Lebenskonflikte zur Seite. Der Familienservice im Familienzentrum unterstützt zudem Familien rund um die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch Beratung und Vermittlung haushaltsnaher Dienste.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des ASB - Kreisverband Jena e. V.

Allgemeine Sozialberatung

Die Allgemeine Sozialberatung der Caritas steht für Menschen jeder Altersstufe, Nationalität und Konfession offen und ist kostenlos.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite von der Caritas.

Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist die örtliche Anlaufstelle mit Informations-, Beratungs- und Vermittlungsfunktion für all diejenigen, die Rat und Hilfe in Fragen der Versorgung und Erziehung suchen.

Kinder und Jugendliche haben auch unabhängig von den Eltern ein Recht auf Information und Beratung. Die Inanspruchnahme der Beratung ist kostenfrei.

Weitere Infos erhalten Sie auf den Dienstleistungsseiten des Teams Allgemeiner Sozialer Dienst.

Konflikt- und Sozialberatung für Schwangere und Familien

In Jena können sich Frauen und Familien mit Fragen zu sozialen und rechtlichen Belangen rund um Schwangerschaft und Geburt, zur Familienplanung und Empfängnisverhütung oder zu Konflikten während der Schwangerschaft an die Mitarbeitenden der Konflikt- und Sozialberatung für Schwangere und Familien wenden. Bei Gesprächsbedarf erfahren die Ratsuchenden Unterstützung bei der persönlichen Entscheidungsfindung sowie Begleitung in schwierigen Lebenssituationen.

Die Beratung ist kostenlos, unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht und ist auf Wunsch anonym.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des ASB - Kreisverband Jena e. V.

Aktion Wandlungswelten Jena e. V.

Schwangerschaft und Geburt stellen für Frauen und deren Familien große Veränderungen im Leben dar. Nicht selten treten verschiedene psychische Probleme und Krisensituationen auf. Betroffene und deren Angehörige können anonym und kostenlos Beratungsgespräche vom mobilen Beratungsteam in Anspruch nehmen. Die Mitarbeitenden klären zudem über Krankheitsbilder und Risikofaktoren auf und vermitteln gegebenenfalls alltagsentlastende Hilfen und weiterführende therapeutische Maßnahmen vor Ort.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite der Aktion Wandlungswelten e. V.

Bei den Familienberatungsstellen in Jena handelt es sich um staatlich anerkannte psychologische Beratungsstellen für Eltern, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien. Die Beratungen sind kostenlos und die Mitarbeitenden der Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Für die Inanspruchnahme der Beratung spielen Alter, Konfession, Nationalität oder Familienstand keine Rolle.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleitungsseite Familienberatung und unter der Internetseite der Familienberatungsstelle der AWO.

Im Familienzentrum mit Familienservice finden Alleinerziehende eine zentrale Anlaufstelle bei allen Herausforderungen des Alltags. Neben Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Alltags oder der Erziehung, bei der Organisation der Kinderbetreuung, bei der Planung des beruflichen Wiedereinstiegs oder in rechtlichen Fragen werden in regelmäßigen Abständen thematische Treffen für Alleinerziehende mit ihren Kindern angeboten.

Hier können Kontakte geknüpft und gemeinsame Erfahrungen ausgetauscht werden. Darüber hinaus wird vom Familienzentrum das Netzwerk für Alleinerziehende in Jena koordiniert. Im Rahmen dessen kooperieren verschiedene Partner aus unterschiedlichen Professionen, wie die Agentur für Arbeit, jenarbeit, das Sozialamt oder Bildungsträger miteinander, um für alleinerziehende Eltern bessere Bedingungen zu schaffen.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des ASB - Kreisverband Jena e. V.

Für Familien mit behinderten Kindern gibt es in Jena verschiedene Unterstützungsangebote, von Beratung über familienentlastende Angebote bis hin zur Betreuung.

Fachdienst für Migration und Integration

Der Fachdienst für Migration und Integration richtet sich in erster Linie an Menschen, die neu nach Deutschland gekommen sind oder bereits seit längerem in Deutschland leben und einen Bedarf an Integrationsberatung und -begleitung haben. Die Unterstützungs- und Beratungsangebote sind vielfältig und nach Altersgruppen gestaffelt.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des Fachdienst für Migration und Integration der AWO.

Neu in Jena

Eine Orientierungshilfe für alle, die neu nach Jena gekommen sind oder ihren Aufenthalt in Jena planen.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleitstungsseite Neu in Jena.

Jenaer Frauenhaus

Frauen, die sich in häuslichen Gewaltsituationen befinden, können unabhängig von Nationalität, sozialer Herkunft und finanzieller Situation die Angebote des Jenaer Frauenhauses in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht, arbeiten frauenparteilich und auf Wunsch anonym.

Ist das Opfer ein Mann, wird im Rahmen der ambulanten Beratung Hilfe und Unterstützung angeboten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Frauenhaus Jena.

Frauenzentrum Towanda

In schwierigen Lebenssituationen können Sie im Frauenzentrum Towanda Beratung in Anspruch nehmen. Beraten wird zu den Themen Gewalt gegen Frauen, Beziehung und Trennung, Erziehung, Familie, Arbeitsleben, aber auch Trauer und Krankheit. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei und vertraulich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Frauenzentrum Towanda.

Kinder- und Jugendschutzdienst "Strohhalm"

Der Kinder- und Jugendschutzdienst „Strohhalm“ ist eine Kontakt- und Beratungsstelle für Jungen und Mädchen, die durch körperliche, seelische und/oder sexualisierte Gewalt bzw. Vernachlässigung in Not geraten sind.

Ebenso finden auch Eltern und Pädagogen/-innen kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, Gewalt an Kindern zu beenden und vor weiterer Gefährdung zu schützen. Die Hilfe ist kostenlos und vertraulich, auf Wunsch auch anonym und zeitlich unbefristet. Im Zentrum stehen immer das Kind und das Kindeswohl. Die Mitarbeitenden unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes und der Schweigepflicht.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des ASB - Kreisverband Jena e. V.

Weisser Ring

Der Weisse Ring hilft Opfern von Straftaten in vielfältiger Weise. Die persönliche Betreuung nach der Straftat umfassen Hilfestellungen im Umgang mit den Behörden, einem Beratungsscheck für die kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt bzw. einem Psychotherapeuten, Rechtsschutz, Begleitung zu Gerichtsterminen sowie die Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite von Weisser Ring Jena.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung unterstützt Menschen, die ihre bestehende oder drohende Überschuldung aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können. Sie hilft ihnen ihre Unterlagen zu ordnen und wieder einen Überblick über ihre finanzielle Situation zu erhalten.

In der Schuldnerberatung werden gemeinsam Entschuldungsmaßnahmen erarbeitet und Wege aufgezeigt mit Schulden leben zu können, ohne in der gesamten Existenz bedroht zu sein.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung.

Die Mitarbeitenden der Ombudsstelle sind beratender Ansprechpartner über die Leistungen des SGB II, helfen bei der Beantragung von Leistungen, nehmen konkrete Beschwerden und Fragen der Betroffenen auf und vermitteln bei Bedarf zwischen den Betroffenen und jenarbeit.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite der Ombudsstelle des Begegnungszentrum Jena e. V.

Sozialpsychiatrischer Dienst

Den sozialpsychiatrischen Dienst können Personen mit einer psychischen Erkrankung, mit seelischen Problemen und in Konfliktsituationen sowie Angehörige und Kontaktpersonen von Betroffenen in Anspruch nehmen. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist kostenlos und die Mitarbeitenden sind an die Schweigepflicht gebunden.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite Krisen und Konfliktsituationen - Beratung & Hilfe.

Aktion Wandlungswelten

Das Trägernetz von Aktion Wandlungswelten bietet Hilfen für Menschen, die seelisch erkrankt bzw. in eine psychische Krise geraten sind.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite der Aktion Wandlungswelten e. V.

Psychosoziale Beratung für Studierende

Die Psychosoziale Beratung können alle Studierenden der Hochschulen Thüringens kostenlos in Anspruch nehmen. Ratsuchende - einzelne und Paare - können sich sowohl mit studienbedingten Problemen als auch in persönlichen Konfliktsituationen an die Beratungsstelle wenden.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des Studierendenwerk Thüringen.

Uniklinikum Jena - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

An der Klinik werden Patien/-innen mit depressiven, manisch-depressiven und psychotischen Erkrankungen, mit Angst- und Zwangsstörungen, Abhängigkeitserkrankungen sowie Demenz behandelt. Die Therapien erfolgen nach international anerkannten Richtlinien und integrativen Therapiekonzepten.

Weitere Infos erhalten auf der Internetseite des Uniklinikum Jena.

Die Suchtberatungsstellen in Jena bieten Fachkompetenzen in Beratung, Betreuung und Vermittlung für Menschen mit einer Suchtproblematik. Das Hilfsangebot richtet sich an Menschen mit einem eigenen Suchtproblem sowie an deren Angehörige und Bezugspersonen.

Die Caritas bietet eine Beratung zu Mutter-Kind-Kuren bzw. Vater-Kind-Kuren an. Eine Kur bietet die Möglichkeit, aus dem alltäglichen Stress und vielfältigen Anforderungen bzw. Aufgaben herauszutreten und mit medizinischer und therapeutischer Hilfe Kraft zu tanken.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite der Caritas.

In Jena gibt es eine Beratungsstelle zum Thema Krankheit/Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Herausforderungen. Der Pflegestützpunkt versteht sich als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle rund um das Thema Pflege in der Region Jena.

Er bietet kostenlos umfassende und neutrale Beratung zu allen Fragen bei Krankheit/Pflegebedürftigkeit sowie zu Versorgungsstrukturen und Hilfsangeboten. Beraten werden kranke/pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen sowie ihre Angehörigen. Ein Schwerpunkt der Beratung ist die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des Pflegestützpunkt Jena.

Hier erhalten straffällig gewordene junge Menschen, deren Angehörige und Interessierte Beratung, Begleitung und Unterstützung.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite der Jugendgerichtshilfe.

Bildung und Betreuung

Kindertagespflege ist die offizielle Bezeichnung für Tagesmütter/-väter. Diese betreuen tagsüber oder stundenweise vorrangig im eigenen Haushalt bis zu fünf Kinder. Die Kosten richten sich nach der Kita-Gebührensatzung der Stadt Jena und sind einkommensabhängig.

Weitere Infos zur Platzvergabe und Beratung erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite Kindertagespflege - Platzvergabe und Beratung. Zusätzlich können Sie im Kita-Portal der Stadt Jena nach freien Plätzen bei Tagespflegepersonen schauen.

Die Gebühren für den Besuch einer Tagespflege werden durch den Familienservice der Stadt Jena berechnet.

Aktuell existieren in Jena ca. 70 Kindergärten, die von verschiedenen Trägern unterhalten werden. Derzeit haben alle Kinder ab dem 13. Lebensmonat einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder Kindergarten. In den Einrichtungen gibt es verschiedene pädagogische Ansätze. Alle Informationen zur Anmeldung für einen Platz in einer Einrichtung finden Sie im Kita-Portal der Stadt Jena.

Die Gebühren/Entgelte werden überwiegend durch den Familienservice der Stadt Jena berechnet oder von den jeweiligen Trägern der Einrichtung.

Eltern haben für ihre Kinder die Möglichkeit, aus zahlreichen pädagogischen Konzepten auszuwählen. Bevor ein Kind jedoch die Grundschule besuchen kann, wird geprüft, ob es bereits das richtige Alter und die körperliche Reife für die Einschulung besitzt.

Weitere Infos zur Einschulung finden Sie auf der Dienstleistungsseite Einschulungsuntersuchung.

Nachdem ein Kind seine Grundschulzeit beendet hat, stehen in Jena viele Alternativen für die schulische Zukunft zur Verfügung. Neben den regulären Schulen und Gymnasien, bietet die Stadt viele alternative Schulformen. So gibt es z. B. Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen mit verschiedenen pädagogischen Konzepten, bei denen das längere gemeinsame Lernen im Vordergrund steht. Alle zwei Jahre findet eine Schulmesse mit allen Schulen statt.

Eine Übersicht aller Schulen in Jena finden Sie hier.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des Schulamtes Ostthüringen.

Einen wichtigen Teil der Nachmittagsbetreuung von Grundschülern kann der Hort der jeweiligen Grundschule (bis zur 4. Klassenstufe) übernehmen. Bei der Anmeldung der Schulanfänger wird gleichzeitig ein Antrag auf Hortbetreuung mit der gewünschten Betreuungszeit in der jeweiligen Schule gestellt. 

Die Gebühren für den Besuch des Schulhorts werden durch den Familienservice der Stadt Jena berechnet.

Familienservice im Familienzentrum

Die Angebote des Familienzentrums mit Familienservice ergänzen die bereits beschriebenen Bestandteile. Darüber hinaus gibt es geprüfte Kinderbetreuer/-innen, die stundenweise zur Verfügung stehen und sich mit ihrer Betreuungsarbeit an die Randzeiten der institutionellen Angebote anschließen.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des ASB - Kreisverband Jena e. V.

Familiensiegel

Das Jenaer Familiensiegel ist eine Initiative des „Jenaer Bündnis für Familie“. Das Bündnis, eine Kooperation von verschiedenen Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und anderen gesellschaftlichen Gruppen, möchte Familien in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Interesses rücken und kontinuierlich gemeinsam daran arbeiten, die Lebensbedingungen von Familien in der Stadt Jena und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu verbessern. Unter Schirmherrschaft der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Jena mbH wird an familienfreundliche Unternehmen in Jena das Familiensiegel vergeben.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des Jenaer Bündnis für Familie.

JUni-Kinder

Studierende Eltern, Beschäftigte des Studierendenwerks und der Jenaer Hochschulen sowie Dritte können ihre Kinder im Alter zwischen zwölf Wochen und sechs Jahren für zwei bis maximal vier Stunden pro Tag bzw. maximal zehn Stunden pro Woche in die Hände erfahrener Betreuer/-innen geben. Die Buchung eines Platzes kann blockweise vorgenommen werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie an der INFOtake.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite der Uni Jena.

Familienpflege ist die vorübergehende Betreuung und Versorgung von Familien oder Einzelpersonen in ihrem Haushalt. Sie ist eine ambulante Hilfsmaßnahme, die Unterstützung bei der Bewältigung von Notsituationen leisten soll. Entsteht der Ausfall aus gesundheitlichen Gründen ist die Vorrangigkeit der Krankenkasse zu prüfen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Krankenkasse oder dem Jugendamt.

Studieren

Um sich über ein Studium zu informieren, bieten die beiden Hochschulen Jenas jeweils ein umfangreiches Beratungsangebot und Informationstage an.

Weitere Infos erhalten Sie auf den Internetseiten der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Ernst-Abbe-Hochschule Jena.

Das Studierendenwerk ist für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Förderung zuständig und kümmert sich um ein vielfältiges Leistungsspektrum rund um das Studieren.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite vom Studierendenwerk Thüringen.

Als wichtige Orientierungshilfe gibt es für Studierende mit Kind die Broschüre "Studium und Kind unter einem Hut". Hier finden Sie unter anderem Informationen zum Kindergeld und Mutterschutz sowie zu finanziellen Hilfen und Kinderbetreuungsmöglichkeiten.

Beratung für Universitätsangehörige

Das Hochschul-Familienbüro JUni-Familie (Jenaer Universitätsstadtfamilie) bietet Studierenden und Mitarbeitenden der Friedrich-Schiller-Universität Jena Unterstützung bei allen Fragen zum Thema Familie.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite vom Familienbüro der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Beruf und Weiterbildung

Jena bietet spannende berufliche Perspektiven und eine optimale Work-Life-Balance. Hier finden Sie alle Informationen zum Arbeiten und Leben in der Lichtstadt. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen das Team des Welcome Center Jena zur Verfügung.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseit Work in Jena.

Die Jugendberufsagentur Jena (JUBA) ist eine gemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle für Jugendliche, die Fragen zur Schul-, Berufs- und Studienwahl haben, einen Job suchen oder Unterstützung in momentanen Problemlagen benötigen.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite der JUBA.

Häufige, berufsbedingte Arbeitsplatzwechsel stellen nicht nur neue Mitarbeitende, sondern auch die ganze Familie vor eine große Herausforderung. Es ist wichtig auch die Karriere des/der Partners/-in zu fördern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Akteure des Jenaer Bündnisses unterstützen Fachkräfte und deren Familien bei einem optimalen Start in Jena. Das Netzwerk fördert kurze Wege und effiziente Kommunikation.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Jena.

Für den nachträglichen Erwerb des Realschulabschlusses/Abiturs und zur Vorbereitung des beruflichen Wiedereinstiegs besteht die Möglichkeit in der Volkshochschule Kurse zu besuchen. Erwerbstätige können einen Prämiengutschein erhalten. Dazu gehören u. a. Angestellte, Selbstständige, geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit bzw. Beschäftigte mit „aufstockenden Leistungen“ nach SGB II. 

Die Weiterbildungsmaßnahmen können einmal jährlich gefördert werden. Im Beratungsgespräch wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Ausstellung eines Prämiengutscheins vorliegen.

Weitere Infos erhalten Sie auf den Internetseiten der Volkshochschule Jena und der JUBA.

Kindersprachbrücke Jena e. V.

Dieser Verein unterstützt Kinder nichtdeutscher sowie deutscher Muttersprache mit Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Dazu hält die Kindersprachbrücke vielfältige Projekte und regelmäßige Angebote vor.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite der Kindersprachbrücke Jena.

Institut für Interkulturelle Kommunikation

Das Institut für Interkulturelle Kommunikation Jena e. V. bietet individuell abgestimmte Kurse zur Verbesserung von sprachlichen Kenntnissen und Kompetenzen.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des Institutes für Interkulturelle Kommunikation.

Die Agentur für Arbeit unterstützt Menschen bei der Integration ins Berufsleben (Arbeitsvermittlung, Berufsberatung). In individuellen Beratungsgesprächen werden neue berufliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten besprochen und über Fördermöglichkeiten informiert. Arbeitslose Menschen werden finanziell mit Arbeitslosengeld unterstützt, wenn darauf ein individueller Anspruch besteht.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.

Weiterbildungsinteressierte werden individuell zu den Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung und Veränderung durch eine passende Weiterbildung beraten. Dazu gehört auch die Information zu Finanzierungswegen und Fördermöglichkeiten.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite der Weiterbildungsagentur Thüringen.

"mein NOW" ist ein Onlineportal, was Weiterbildungsinteressierte mit Informationen zur Weiterbildung und Umschulung, der Suche nach Weiterbildungskursen und Onlinetests unterstützt.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite von mein NOW.

Wohnen

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens auf Antrag in Form eines Mietzuschusses für den selbst bewohnten Wohnraum gewährt. Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite Wohngeld beantragen.

Ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich, um geförderten und damit preiswerteren Wohnraum anzumieten. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt und hängt von der Höhe des Einkommens aller zum Haushalt gehörenden Personen ab. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Er wird an Personen ausgestellt, deren Jahreseinkommen die Grenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz nicht übersteigt.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Dienstleitungsseite Wohnberechtigungsschein beantragen.

Selbsthilfegruppe

Sich in schwierigen Lebenssituationen mitteilen zu können, Rat, Hilfe und Unterstützung durch Gleichbetroffene zu erhalten, aber auch gemeinsam wieder die schönen Seiten des Lebens zu erfahren - das sind nur einige der Motive, die Menschen bewegen, sich einer Selbsthilfegruppe anzuschließen. Gesundheitliche, soziale oder psychische Probleme können im Erfahrungsaustausch mit Gleichbetroffenen und durch gegenseitige Hilfe leichter bewältigt werden.

IKOS Jena

Das Beratungszentrum für Selbsthilfegruppen Jena kann Ihnen weitere Informationen zu einer Vielzahl von Selbsthilfegruppen und -initiativen vermitteln, die auch auf der Internetseite des Beratungszentrums aufgeführt sind.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des IKOS Jena.

Treffpunkte für Familien

Im Familienzentrum mit Familienservice finden Sie neben vielfältigen Kursangeboten für (werdende) Eltern, für Kinder, Frauen und Familien auch offene Angebote. Wöchentlich findet das Familienfrühstück und Familiencafé, ein abwechslungsreicher und unterhaltsamer Treff für Mamas und Papas mit ihren Kindern, statt. Außerdem finden in regelmäßigen Abständen die Zwillings- und Alleinerziehenden-Treffen statt. Bei diesen Treffen können Eltern Erfahrungen austauschen, sich gegenseitig unterstützen und Netzwerke knüpfen.

Netzwerk der Jenaer Elternschule "GEMEINSAM STARK"

Das Netzwerk bietet Eltern Anregungen und Unterstützung in allen Erziehungsfragen. An verschiedenen Standorten und in den Stadtteilen Jenas ist die Elternschule mit ihren Angeboten verortet. Diese umfassen:

  • Elternseminare mit kostenfreier Kinderbetreuung (Umgang mit Konflikten, Erarbeitung von Bedürfnissen, Grenzen setzen, Lernen konsequent zu sein und zu bleiben, Positive Kommunikation, Umgang mit der eigenen Wut, herausfordernde Phasen wie Pubertät)
  • Offene Angebote mit Beratungsangebot
  • Eltern-Kind-Zeit mit Kindern bis drei Jahre
  • Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des ASB - Kreisverband Jena e. V.

Im KLEX – einem offenen Haus für Kinder, Jugendliche und Familien in Lobeda-West – finden in regelmäßigen Abständen

  • ein Familiensamstag,
  • Zeit für Eltern-/Erwachsenenerholung,
  • ein Familientag (Mittwoch)
  • sowie ein Reparier-Café als offene Angebote für Familien statt.

Außerdem findet die Eltern-Kind-Zeit für Kinder bis drei Jahre sowie ein monatlicher Familien-Spielnachmittag statt.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite von KLEX.

Im Freizeitladen Winzerla findet in regelmäßigen Abständen ein Elterncafé mit Beratungsangebot und die Eltern-Kind-Zeit für Kinder bis drei Jahre statt. Zudem werden einmal monatlich Elternnachmittage durchgeführt.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite vom Freizeitladen Winzerla.

Der KuBuS ist ein Ort mit breitgefächerten kulturellen, sportlichen und gemeinwesenorientierten Angeboten in Lobeda-West. Zum festen Programm gehören u. a. Stadtteilfeste, Konzerte, Tanz- und Filmveranstaltungen sowie Kreativangebote für Kinder und Familien. Außerdem lädt eine Vielzahl an Sportkursen zum Mitmachen ein. Für Musikinteressierte steht Bandprobenraum zur Verfügung.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite von KuBuS.

Der Verein für geschlechtersensible Sozialarbeit bietet Freizeit- und Kursangebote für Mädchen und junge Frauen, aber auch für Jungen und junge Männer.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite von JuMäX.

Im Netzwerk „Treffpunkt Generationen Jena“ haben sich Einrichtungen zusammengeschlossen, die Angebote für Jung und Alt anbieten und das Miteinander der Generationen fördern. Die Generationentreffpunkte erstrecken sich über das ganze Stadtgebiet. Ob Sport, Kreatives, Betreuung, Bildung oder soziale Dienste - das Angebot ist so verschieden wie die Menschen, die sich begegnen, voneinander lernen und sich engagieren.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite vom Mehrgenerationenhaus der AWO oder der ÜAG.

Das Begegnungszentrum in Jena-Nord bietet vielfältige Betätigungsmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren und für Familien an. Auf dem Programm stehen Sport und Spiel, kreatives Gestalten, Musik und viele weitere interessante Veranstaltungen.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des Begegnungszentrums Jena.

Das Geburtshaus Jena bietet neben der Hebammenbegleitung und -betreuung, Kurse rund um die Geburt, offene Treffs in Form einer Stillgruppe und eine Bibliothek an. Zudem finden regelmäßig Veranstaltungen zu Gesundheitsthemen und halbjährliche Kinderkleider-Flohmärkte statt. Einmal im Monat können Eltern, die ein Kind verloren haben, sowie deren Verwandte und Freunde persönliche Erfahrungen austauschen.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des Geburtshaus Jena.

Das Thüringer Eltern-Kind-Zentrum (kurz ThEKiZ), ist ein Thüringer Landesprogramm zur Förderung der flächendeckenden Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren. Im ThEKiZ Anne Frank und Regenbogen finden Sie Familienangebote für Erwachsene und ihre Kinder, spezielle Angebote für Kinder sowie die Vermittlung von Familienhebammen.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite zu den kommunalen Kindergärten in Jena.

Die Jugendarbeit in den Jugendzentren  (Polaris, Eastside, Westside, HUGO, Junge Gemeinde Stadtmitte) hat die Aufgabe zur Persönlichkeitsentwicklung und Integration junger Menschen beizutragen.

Dabei arbeitet sie mit einem eigenständigen Bildungsverständnis: Sie bietet jungen Menschen eine offene Lern- und Erfahrungswelt an. Im Mittelpunkt steht das, was Jugendliche und junge Erwachsene beschäftigt: ihre Ideen und Träume, ihre Fähigkeiten und Interessen, und auch ihre Sorgen.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des Team Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit.

Freizeitangebote