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Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben

Die Thüringer Landesregierung nimmt mit dem Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben (LSZ) die Interessen der gesamten Familie in den Blick, will vorhandene Angebote stärken und neue Impulse setzen.

Dabei sollen Maßnahmen gefördert werden, welche die Lebensbedingungen von Familien verbessern oder erhalten. Das reicht von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der damit oft verbundenen Mobilität von Familienangehörigen bis hin zu Familienbildungs- oder Erholungsangeboten und guten Beratungs- und Informationssystemen.

Die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten finden sich in den sechs Handlungsfeldern des Programms wieder:

  • Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit und Planung
  • Vereinbarkeit von Familie, Beruf sowie Mobilität
  • Bildung im familiären Umfeld
  • Beratung, Unterstützung und Information
  • Wohnumfeld und Lebensqualität
  • Dialog der Generationen

Das Land Thüringen fördert einerseits bestehende Angebote der Familienförderung wie

  • Frauen- und Familienzentren,
  • Erziehungs-, Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen,
  • Thüringer Eltern-Kind-Zentren (ThEKiZ) und
  • Zuschüsse für Seniorenarbeit.

Andererseits fördert es neue familienunterstützende bzw. planerische und koordinierende Aufgaben in den Kommunen.

Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur im Bereich der Integrierten Sozialplanung konnte die Stadt Jena frühzeitig eine fachspezifische und integrierte Planung durchführen und die Umsetzung des Landesprogramm in der höchsten Förderstufe (Stufe 3) beginnen.

Der Fachspezifische integrierte Plan der Stadt Jena wurde am 28.10.2018 vom Sozialausschuss verabschiedet (18/2048-BV: Fachspezifischer integrierter Plan im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen/ Familie eins99“) und bildet für fünf Jahre die Planungsgrundlage im Landesprogramm. Grundlage dieses Plans bildete die repräsentative Befragung „Leben in Jena 2018“ von 10.000 Bürgerinnen und Bürgern (Rücklaufquote: 25,8 Prozent) sowie verschiedenen Träger/-innen zum Thema Familie.

Projektzeitraum: ab 01.01.2019 laufend

Für die Vergabe der finanziellen Ressourcen hat die Stadt eine Richtlinie und einen Projektantrag für Träger/-innen, Verbände der Wohlfahrtspflege und kirchliche Träger/-innen erstellt, auf deren Grundlage die Antragstellung und Bewilligung der Mittel erfolgt. Der Planungsbeirat LSZ fungiert als fachliches Gremium und berät über eingereichte Projekte, Maßnahmen sowie Angebote von Einrichtungen und Träger/-innen. Mitglieder des Planungsbeirates sind:

  • der Dezernent für Familie, Bildung und Soziale,
  • Vertreter/-innen der Fraktionen im Jenaer Stadtrat,
  • die Vorsitzende des Sozialausschusses,
  • die Fachdienstleiter der Fachdienste Gesundheit, Soziales, Jugendhilfe und Jugend und Bildung,
  • eine Vertreterin des Paritätischen Wohlverbandes, Kreisgruppe Jena,
  • eine Vertreterin des Jenaer Bündnis für Familie und
  • die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Jena.

Der Sozialausschuss entscheidet über die Vergabe.