Jugendhilfeplanung
Aufgabenbereich und Arbeitsweise
Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und das vom Gesetzgeber vorgegebene Instrument, mit dem der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zu sorgen hat, dass alle Aufgaben des SGB VIII erfüllt werden (Vgl. Landesjugendhilfeplanung).
Jugendhilfeplanung setzt sich für eine städtische Infrastruktur für junge Menschen und deren Familien ein, die zum Erhalt bzw. zur Schaffung von positiven Lebensbedingungen beiträgt. Jugendhilfeplanung arbeitet vernetzt, um inhaltliche Themenschwerpunkte abzustimmen und fachpolitische Zielstellungen auch in den anderen Planungsbereichen (Jugendarbeit, Stadtentwicklung, Stadtplanung) zu verankern. Sie erfolgt als ämter- und gremienübergreifende Tätigkeit in enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten des Dezernates für Bildung, Jugend, Kultur und Sport und in Abstimmung mit anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung und Eigenbetrieben. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Planung sind die Vernetzung und kooperative Zusammenarbeit mit freien Träger/-innen der Jugendhilfe sowie mit den Fachpolitiker/-innen.
Um die gebotene Pluralität der Angebote sicherzustellen, sind in allen Bereichen der Jugendhilfe in der Regel anerkannte freie Träger/-innen der Jugendhilfe tätig. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Fachdienst Jugendhilfe) trägt für alle Angebote und Dienste auf dem Gebiet der örtlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden die Angebote geplant und inhaltlich aufeinander abgestimmt.
Struktur und Gremien
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach §71 Abs. 2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe. Jugendhilfeplanung ist eine Gestaltungsaufgabe des Jugendhilfeausschusses.
Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses
Unterausschüsse sind die thematisch unterteilten Arbeitsgremien des Jugendhilfeausschusses. Sie beraten dessen Entscheidungen vor und tagen nicht öffentlich.
- Unterausschuss „Kindertagesbetreuung“
- Unterausschuss „Erzieherische Hilfen“
- Unterausschuss „Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“
Arbeitsgemeinschaften der freien Träger der Jugendhilfe
Es handelt sich um Arbeitsgemeinschaften der freien Träger der Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII. Die Arbeitsgemeinschaften sind demnach an allen Planungsentscheidungen zu beteiligen frühzeitig zu informieren.
- Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“
- Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“
- Arbeitsgemeinschaft „Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“
Produkte
- Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Jena (jährlich und mittelfristig)
- Jugendförderplan der Stadt Jena (zweijährig, in Anlehnung an die Beschlüsse zum kommunalen Haushalt)
- Teilfachplan Hilfen zur Erziehung der Stadt Jena
- Jenaer Jugendstudie
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Nicole Warthemann | Jugendhilfeplanung Stabsstelle Querschnittsaufgaben 5 |
E-Mail: nicole.warthemann@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2748 Raum: 2.OG, 02_01 |
| Isabel Glöckner | Jugendhilfeplanerin Stabsstelle Querschnittsaufgaben 5 |
E-Mail: isabel.gloeckner@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2871 Raum: DG, 03_09 |
| Daniel Grobecker | Mitarbeiter Jugendhilfeplanung Stabsstelle Querschnittsaufgaben 5 |
E-Mail: jugendhilfeausschuss@jena.de Telefon: 0049 3641 49-6005 Raum: DG, 03_10 |