
Projektbezogene Sonderförderung des Ehrenamtes
Mit dem neuen Thüringer Ehrenamtsgesetz, welches am 01.01.2025 in Kraft getreten ist, sollen ehrenamtliche Tätigkeiten in Thüringen stärker unterstützt werden. Der Stadt Jena stehen somit zusätzliche Mittel für die Unterstützung ehrenamtlichen Engagements zur Verfügung. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, erneut Anträge für Projekte zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit zu stellen.
Modalitäten
Die Fördermittel sind ausschließlich für die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit vorgesehen.
Die Zuwendungen werden insbesondere gewährt für:
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Maßnahmen zur Gewinnung Ehrenamtlicher,
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Würdigungen ehrenamtlich Tätiger,
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Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit,
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Aus-, Fort- und Weiterbildungen,
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Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten sowie
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Förderung von innovativen Modellprojekten.
Die Anträge müssen sich auf ehrenamtliche Projekte beziehen, die 2025 stattfinden. Die betreffenden Personengruppen und Ziele müssen genau beschrieben werden. Der Antrag sollte sich auf einen spezifischen Themenbereich fokussieren (z. B. Sport, Natur, Integration usw.). Die Förderung von jugendlichem Engagement wird besonders berücksichtigt.
Entsprechende Anträge können von Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts für das Jahr 2025 bis einschließlich 22.07.2025 gestellt werden. Abweichend von der üblichen Regelung können Vereine, die bereits in Verbänden organisiert sind, ebenfalls einen eigenständigen Antrag stellen. Der Ehrenamtsbeirat der Stadt Jena entscheidet über die Vergabe.
Das Antragsformular sowie die Vergabegrundsätze sind unter Links zu finden.