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Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und das vom Gesetzgeber vorgegebene Instrument, mit dem der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zu sorgen hat, dass alle Aufgaben des SGB VIII erfüllt werden (Vgl. Landesjugendhilfeplanung).

Jugendhilfeplanung setzt sich für eine städtische Infrastruktur für junge Menschen und deren Familien ein, die zum Erhalt bzw. zur Schaffung von positiven Lebensbedingungen beiträgt. Jugendhilfeplanung arbeitet vernetzt innerhalb des Teams Integrierte Sozialplanung, um inhaltliche Themenschwerpunkte abzustimmen und fachpolitische Zielstellungen auch in den anderen Planungsbereichen zu verankern. Sie erfolgt als ämter- und gremienübergreifende Tätigkeit in enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten des Jugendamtes und in Abstimmung mit anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung und Eigenbetriebe. Vernetzung und kooperative Zusammenarbeit mit freien Träger/-innen der Jugendhilfe und mit Fachpolitiker/-innen sind Voraussetzung für einen erfolgreichen Planungsprozess.

Leitende Prinzipien im Planungsprozess sind Lebenslagenorientierung, Sozialraumbezug und Arbeitsfeldsystematik. Neben der Koordinierung des Planungsprozesses erhebt Jugendhilfeplanung relevante Sozial- und Fachdaten zur umfassenden Bewertung von Bedarf und Angebot.

Die Beteiligung der Adressaten an der Jugendhilfeplanung erfolgt über verschiedene Methoden und Formate. Es werden sozialwissenschaftliche Befragungsinstrumente eingesetzt (Jenaer Jugendstudie) oder niedrigschwellige Beteiligungsformate von und für junge Menschen durchgeführt (u. a. Sozialraumkonferenzen, Fokusgruppenarbeit, Auslegungen von Planungsdokumenten). Auch in fachpolitischen Gremien – Jugendhilfeausschuss und dessen Unterausschüssen – sind die Zielgruppen (Jugendparlament, Stadtelternbeirat) vertreten.

Um die gebotene Pluralität der Angebote sicherzustellen, sind in allen Bereichen der Jugendhilfe in der Regel anerkannte freie Träger/-innen der Jugendhilfe tätig. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) trägt für alle Angebote und Dienste auf dem Gebiet der örtlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden die Angebote geplant und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Zur Jugendhilfeplanung gehört auch der Prozess der Anerkennung als freie Träger/-in nach §75 SGB VIII.

Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses

Unterausschüsse sind die thematisch unterteilten Arbeitsgremien des Jugendhilfeausschusses. Sie beraten dessen Entscheidungen vor und tagen nicht öffentlich.

  • Unterausschuss „Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung“
  • Unterausschuss „Erzieherische Hilfen“
  • Unterausschuss „Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“

Arbeitsgruppen der freien Träger/-innen der Jugendhilfe

Es handelt sich um Arbeitsgemeinschaften der freien Träger/-innen der Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII. Die Arbeitsgruppen sind demnach  an allen Planungsentscheidungen zu beteiligen frühzeitig zu informieren.

  • Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“
  • Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“
  • Arbeitsgemeinschaft „Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“
  • Kindertagesstättenbedarfsplan (jährlich)
  • Jugendförderplan (ein- bis zweijährig, in Anlehnung an die Beschlüsse zum kommunalen Haushalt)
  • Teilfachplan Hilfen zur Erziehung
  • Jenaer Jugendstudie
  • Auswertung der Elternbefragung zum Kita-Portal und zur Bedarfsdeckung